Auflagen und Regelungen der Bundesländer für den Lehr- und Prüfungsbetrieb im Sommersemester 2020

Zur Unterstützung der bundesweiten Maßnahmen gegen die gegenwärtige Coronavirus-Pandemie (Covid-19-Infektion) haben die Bundesländer Mitte März 2020 in Absprache mit den Hochschulen verschiedene Auflagen und Regelungen verfügt oder empfohlen, die darauf abzielen, einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken. Zentrale Maßnahme ist dabei die sofortige Aussetzung des laufenden bzw. die Verschiebung des anstehenden Vorlesungsbetriebs als Präsenzlehre im Sommersemester 2020 bis mindestens nach Ostern (d.h. in den meisten Ländern bis 20.4.2020; im Saarland, in Sachsen und Thüringen bis 4.5.2020).

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Quelle: https://www.hrk.de/

 

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